Hier können Sie diese als PDF downloaden: allgemeine Reisebedingungen

Haftung des Veranstalters bei Insolvenz

Travelservice Check-In ist im Veranstalterverzeichnis beim Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend unter der Eintragungsnummer 2010/0025 registriert.

Gemäß der Reisebürosicherungsverordnung (RSV) sind Kundengelder bei Pauschalreisen des Veranstalters Travelservice Check-In unter folgenden Voraussetzungen abgesichert:

Die Anzahlung erfolgt frühestens elf Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise und beträgt 10% des Reisepreises. Die Restzahlung erfolgt frühestens zwei Wochen vor Reiseantritt - Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen an den Reisenden. Darüber hinausgehende oder vorzeitig geleistete Anzahlungen bzw. Restzahlungen dürfen nicht gefordert werden und sind auch nicht abgesichert. Garant ist die Hypo Tirol Bank.

Die Anmeldung sämtlicher Ansprüche ist bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt einer Insolvenz beim Abwickler Europäische Reiseversicherungs AG, Kratochwjlestr. 4, AT-1220 Wien - Tel.: 01/317 25 00, Fax: 01/319 9367, vorzunehmen.

Reisebedingungen

Travelservice Check-In GmbH Leopoldstrasse 37 6020 Innsbruck T.: +43 512 737 00 F.: +43 512 737 00 37 E.: office@check-in.at

Datenschutz Cookies Impressum